Los geht`s - mach mit - unsere Trainingszeiten

Montag Mittwoch Donnerstag Freitag

Ju-Jutsu

Kids & Jugend

(Einsteiger)

18:00 - 19:30 Uhr

 

Ju-Jutsu

Kids & Jugend

18:00 - 19:30 Uhr

 

Ju-Jutsu

Kondition und Technik

für Selbstverteidigung & Fighting

(Einsteiger & Fortgeschrittene)

19:30 - 21:30 Uhr

 

Ju-Jutsu DAN Training

19:30 - 21:30 Uhr

 

BJJ Landesstützpunkt 

Brazilian Jiu-Jitsu 

Advanced

(Fortgeschrittene)

19:30 - 21:30 Uhr

BJJ Landesstützpunkt

Brazilian Jiu-Jitsu 

Advanced & Basic

(Einsteiger & Fortgeschrittene)

19:30 - 21:30 Uhr

 

 

Ju-Jutsu Fighting

Bundesstützpunkt

 

19:30 - 21:30Uhr

 

Brazilian Jiu-Jitsu

(nach Absprache)

19:30 - 21:30Uhr

 

 

 

Brazilian Jiu-Jitsu Competition

(Fortgeschrittene)

 

BJJ Open Mat

(1x im Monat)

19:30 - 21:00Uhr

 

In den Schulferien findet kein Training statt, da die Halle geschlossen ist!

Anfahrtsweg

Von München bzw. Karlsruhe aus kommend auf der A8 am Kreuz Stuttgart auf die A81 in Richtung Singen-Böblingen-Sindelfingen abfahren. Auf der A81 die erste Ausfahrt (Sindelfingen-Ost) abfahren und rechts in Richtung Sindelfingen abbiegen. Der Straße ca. 3 Kilometer folgen und an der Agip-Tankstelle / Kentucky-Fried-Chicken links in Richtung "Goldberg" in die Böblinger Str. abbiegen. Nächste Ampelkreuzung wieder links und weiter auf der Böblinger Str. Nach ca. 100m links in die Goldberg Str. abbiegen. Nach ca. 300m die Vorfahrtstrasse linksverlassen. Die die Halle ist  auf der linken Seite (Parkplätze sind rechts).

Von Herrenberg aus kommend auf der A8 an der Ausfahrt Böblingen-Sindelfingen abfahren. Links Richtung Sindefingen abbiegen. Auf die ganz rechte Spur einordnen und an der Ampelkreuzung rechts abbiegen. Nach ca. 100m links in die Goldberg Str. abbiegen. Nach ca 300m die Vorfahrtsstrasse links verlassen. Die Halle ist auf der linken Seite (Parkplätze sind rechts).

Mit der S-Bahn (S1) bis zur Haltestelle Goldberg fahren. Am Ende des Bahnsteigs die Treppen zur Brücke hochgehen. Dort nach links und die Autobahn überqueren. Nach der Brücke links und die erste wieder rechts in die Weimarer Straße. Nach ca. 300 Metern rechts in die Magdeburger Straße. Nach ca. 150m links in die Goldberg Str. abbiegen. Die Halle ist nach knapp 200 Metern auf der rechten Seite.

Unsere Preise

 

 

Mitgliedsform

Monatsbeitrag      

Erwachsene(r)

15,50 €

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

13,00 €

2. Kind

10,00 €

3. Kind

7,50 €

4. und jedes weitere Kind

beitragsfrei

Familienbeitrag (ab 1 Erwachsener und 2 Kinder)

36,00 €

Ermäßigter Personenkreis*                                                     (Schüler, Studenten, Auszubildende,  Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner, Pensionäre)

13,00 €

Gastmitglieder (Stützpunkt)                                             (Erwachsene und Jugendliche, die bereits in einem anderen JJ Verein Mitglied sind und in Sindelfingen nur max. 1x die Woche trainieren)

7,00 €

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Passive Mitglieder

2,00 €

Jahressichtmarke (jährlich)                                                       (Einzug jeweils zum 1.Februar)

Einkaufspreis       Ju-Jutsu Verband

Jahressichtmarke zum Eintritt inklusive Pass

30,00 €

 

Stand: Die Beitragsordnung ist seit dem 1.Januar 2013 wirksam.

 

*Die Ermäßigung der Abteilungsbeiträge muss gegenüber der Abteilungsleitung beantragt und die Berechtigung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Abteilungsausschüsse entscheiden über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung und Abteilungsversammlung vorgegebenen Beträge. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Ermäßigung.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird alle 3 Monate durch Einzugsermächtigung zum ersten des Quartals im Voraus abgebucht.

 

Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte zusätzliche Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

 

Der Austritt im Sinne des § 15 Ziff. 2 erfolgt durch Kündigung. Diese muss schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Abteilung und einem Mitglied des Vorstands (§ 43 Abs. 1) erfolgen. Die auf unbestimmte Zeit verlängerte Mitgliedschaft kann jeweils vier Wochen vor Quartalsende gekündigt werden.