Unsere Preise

 

 

Mitgliedsform

Monatsbeitrag      

Erwachsene(r)

15,50 €

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

13,00 €

2. Kind

10,00 €

3. Kind

7,50 €

4. und jedes weitere Kind

beitragsfrei

Familienbeitrag (ab 1 Erwachsener und 2 Kinder)

36,00 €

Ermäßigter Personenkreis*                                                     (Schüler, Studenten, Auszubildende,  Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner, Pensionäre)

13,00 €

Gastmitglieder (Stützpunkt)                                             (Erwachsene und Jugendliche, die bereits in einem anderen JJ Verein Mitglied sind und in Sindelfingen nur max. 1x die Woche trainieren)

7,00 €

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Passive Mitglieder

2,00 €

Jahressichtmarke (jährlich)                                                       (Einzug jeweils zum 1.Februar)

Einkaufspreis       Ju-Jutsu Verband

Jahressichtmarke zum Eintritt inklusive Pass

30,00 €

 

Stand: Die Beitragsordnung ist seit dem 1.Januar 2013 wirksam.

 

*Die Ermäßigung der Abteilungsbeiträge muss gegenüber der Abteilungsleitung beantragt und die Berechtigung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Abteilungsausschüsse entscheiden über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung und Abteilungsversammlung vorgegebenen Beträge. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Ermäßigung.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird alle 3 Monate durch Einzugsermächtigung zum ersten des Quartals im Voraus abgebucht.

 

Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte zusätzliche Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

 

Der Austritt im Sinne des § 15 Ziff. 2 erfolgt durch Kündigung. Diese muss schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Abteilung und einem Mitglied des Vorstands (§ 43 Abs. 1) erfolgen. Die auf unbestimmte Zeit verlängerte Mitgliedschaft kann jeweils vier Wochen vor Quartalsende gekündigt werden.